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Jugendliche in Schnellbahntunnel

Mannheim, 27.10.2009 (BA)
Jugendlicher Leichtsinn hätte am heutigen Dienstagmorgen leicht zu einem Unglück führen können. Gegen 03:00 Uhr, betraten fünf Jugendliche, im Alter von (3 x 13 Jahre, 16 Jahre und 17 Jahre) aus Mannheim-Neuhermsheim, den Pfingstbergtunnel. Der zweigleisige Pfingstbergtunnel ist Teil der DB-Schnellfahrstrecke von Mannheim nach Stuttgart.

Die alkoholisierten Jugendlichen gingen vom Nordportal (Einfahrt von Mannheim kommend) in den Pfingstbergtunnel und liefen bis zur ersten Notausstiegstür. Beim Verlassen des Tunnels über eine Nottür, lösten sie einen Alarm aus. Alle Jugendlichen wurden kurze Zeit später von der Bundespolizei in der Nähe des Notausstieges aufgegriffen und ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Durch den Vorfall mussten die Gleise kurzfristig gesperrt werden und es kam zu geringen Verspätungen im Bahnverkehr.

Die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe ermittelt wegen des Verdachts einer betriebsstörenden Handlung (Ordnungswidrigkeit gemäß § 64 Eisenbahn, Bau- und Betriebsordnung). Die Deutsche Bahn prüft außerdem mögliche Schadensersatzforderungen.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang eingehend vor einem Aufenthalt im Gleisbereich. Der zweigleisige Pfingstbergtunnel ist Teil der DB-Schnellfahrstrecke von Mannheim nach Stuttgart. In dem Tunnel fahren die Züge bis zu 280 km/h schnell. Ein Zug hat einen wesentlich längeren Bremsweg als ein Auto. Bei Tempo 160 beträgt der Bremsweg ca. 1.000 Meter. Entsprechend lang ist der Anhalteweg. Aufgrund der baulichen Bedingungen im Tunnel entsteht eine erhebliche Sogwirkung. Personen können alleine vom Sog mitgerissen werden. Der Aufenthalt im Gleisbereich und insbesondere im Eisenbahntunnel ist lebensgefährlich und verboten.

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