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Maskenpflicht in Bussen und der Schwebebahn!

Wuppertal, 24.06.2022 (BA/gm)
Die WSW mobil weist darauf hin, dass nach wie vor eine Maskenpflicht für die Fahrgäste in Bussen und der Schwebebahn besteht! Die Pflicht gilt auch in den WSW-Cabs, im AnrufSammeltaxi und im Taxibus.

Sie müssen somit im NRW-Nahverkehr eine Bedeckung über Mund und Nase tragen. Es kann eine OP-Maske sein, empfohlen werden aber Masken mit den Standards FFP2, KN95 oder N95.

Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Pflicht befreit, aber Kinder zwischen 6 und 13 müssen eine medizinische Maske tragen.

Diese Pflicht gilt jedoch nicht für die Haltestellen und Schwebebahnstationen.

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