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DB erfüllt Forderung zum Mindestlohn

EVG muss Warnstreik jetzt absagen • EVG steht im Wort

Berlin, 12.05.2023 (BA/gm)
Deutsche Bahn (DB) und EVG haben in intensiven Gesprächen bis zum späten Donnerstagabend die Thematik Mindestlohn erörtert. Die DB hat der EVG zugesagt, der von ihr am 07. Februar 2023 erhobenen Forderung nachzukommen: Abbildung des gesetzlichen Mindestlohns (zuzüglich Entgelterhöhung).

Das heißt, dass vom ersten Tag des Tarifabschlusses alle Entgelttabellen 12 Euro ausweisen werden. Keine Entgelttabelle wird weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro beinhalten. Auch wurde klargestellt, dass es keine Begrenzung („Deckel“) von 13 Euro gibt, da sich bereits das vorliegende Angebot auf 13,20 Euro beläuft. Die weitergehende Ausgestaltung der noch zu vereinbarenden Tariferhöhungen ist somit Gegenstand der Tarifverhandlungen.

DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Wir haben die Forderung zum Mindestlohn erfüllt, jetzt steht die EVG im Wort. Die EVG muss nun ihre Zusage einhalten und den 50-stündigen Warnstreik absagen.“

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