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„BildungsTicket“ für Schüler: Das müssen Eltern bei der Bezahlung zwingend beachten!

ZVMS nicht Ansprechpartner für „BildungsTicket“ • Teilweise kommen Fehlbuchungen im Zweckverband an • Einfach nur Antrag ausfüllen und an Verkehrsunternehmen senden

Chemnitz, 28.04.2022 (BA/gm)
Mit Einführung des „BildungsTickets“ für den Schülerverkehr inden Landkreisen haben sich auch Änderungen der Zahlungsweise für die Eltern ergeben. Der ZVMS weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Betrag nur beim jeweils ausgewähltem Verkehrsunternehmen zu bezahlen ist. Die Überweisung des Geldes erfolgt erst nach Aufforderung von dort beziehungsweise durch Lastschrift.

Wie aus dem Abo-Antrag für das „BildungsTicket“ unter Punkt 5 hervor geht, sind die Verkehrsunternehmen die Vertragspartner. Bei diesen sind alle Zahlungen zu leisten.

Bis zum Schuljahr 2021/22 waren alle Zahlungen für die Schülerbeförderung (alte „SchülerVerbundKarte“) über den ZVMS erfolgt.

Der Zweckverband bittet alle Eltern, den Wortlaut des neuen Antrags zu berücksichtigen und den Betrag NICHT an den ZVMS zu überweisen, um den reibungslosen Start ins Schuljahr 2022/23 zu gewährleisten.

In den vergangenen Tagen kam es zu vereinzelten Online-Einzahlungen von Eltern beim ZVMS. Das Geld wird an die Eltern automatisch zurücküberwiesen, ohne dass diese etwas veranlassen müssen.

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