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Deutsche Bahn hat Finanzierungsvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen gezeichnet

Planungen für Südabschnitt der Ausbaustrecke Leipzig–Chemnitz können beginnen • Bund, Freistaat Sachsen und die Deutsche Bahn ziehen bei der Modernisierung der Strecke Leipzig–Chemnitz an einem Strang

Leipzig, 22.10.2021 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn (DB) und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) haben für den Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Leipzig–Chemnitz wichtige Voraussetzungen erfüllt. Martin Walden, Konzernbevollmächtigter der DB für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: „Die Finanzierung der Vorplanung des zweigleisigen Ausbaus für den Abschnitt Geithain–Chemnitz ist nun auch durch die DB unterzeichnet worden. Damit ist die Vereinbarung verbindlich abgeschlossen. Wir ziehen mit unseren Partnern an einem Strang, um den zweigleisigen, elektrifizierten Ausbau der Strecke Leipzig–Chemnitz zügig voranzutreiben.“

Im Rahmen der Vorplanung werden verschiedene Betriebs- und Fahrplanszenarien untersucht und bewertet. Daraus ergeben sich dann Vorgaben für die Trassierung und die technische Planung. Nach aktuellem Stand wird zwischen Geithain und Chemnitz eine Zweigleisigkeit als Voraussetzung für das angestrebte und mit dem Freistaat Sachsen abgestimmte Betriebskonzept geplant. Bei einzelnen Viadukten sind in der weiteren Planung topografische Zwangspunkte zu untersuchen, die kurze eingleisige Abschnitte bedingen könnten.

Ausbaustrecke Leipzig–Chemnitz
Der Grund für die gesonderte Betrachtung der Abschnitte Leipzig–Geithain und Geithain–Chemnitz liegt in den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen der Finanzierung. Mit Inkrafttreten des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) wurden vom Bund die formalen Voraussetzungen für den durchgehenden zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung des Abschnitts Leipzig–Bad Lausick–Geithain geschaffen. Dieser Abschnitt wird also komplett zweigleisig elektrifiziert.

Die eingleisige Elektrifizierung des Abschnitts Geithain–Chemnitz wird als Teilabschnitt der Strecke Leipzig–Borna–Geithain–Chemnitz als „vordringlicher Bedarf“ im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) geführt und ist damit nach BSWAG finanzierbar. Die Grundlagenermittlung sowie die Vorplanung für den zusätzlichen Ausbau des zweiten Gleises und der Maßnahmen für den Nahverkehr sind jedoch aus Landesmitteln zu finanzieren. Diese Vereinbarung wurde nunmehr zwischen dem Freistaat Sachsen und der Deutschen Bahn gezeichnet.

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