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Brand im Dresdner Hauptbahnhof
Dresden/Hannover, 04.02.2004 (BA)
Bei einem Brand auf dem Dresdener Hauptbahnhof sind keine Personen verletzt worden. Der Brand wurde nach angaben der Feuerwehr von den Rettungskräften schnell gelöscht. Der betroffene Bahnhofsbereich ist abgesperrt wurden. Alle Reisenden und Passanten sind evakuiert worden. Der Zugverkehr auf den unteren Gleisen ist bis auf weiteres eingestellt.

Heute Vormittag brach aus noch bisher unbekannten Gründen ein Feuer auf dem Dresdner Hauptbahnhof aus. Die Dachkonstruktion über den Fernbahngleisen 13/14 brennt. Der Bahnhof wurde um 11:15 Uhr evakuiert. Mehrere Feuerlöschzüge sind im Einsatz.

Den Dresdner Hauptbahnhof fahren zur Zeit keine Züge an, die Züge  enden und beginnen in Dresden-Neustadt.

KEG ringt um fortbestehen
Berlin, 04.02.2004 (BA) 
Die Karsdorfer Eisenbahngesellschaft (KEG) ringt um ihr weiteres Fortbestehen. Aufgrund hoher Außenstände kann die KEG derzeit keine Trassen bei der DB Netz AG nutzen.

Es würden aber derzeit vereinzelte Rangierleistungen und Züge gefahren, deren Trassen durch andere Bahnunternehmen zur Verfügung gestellt werden, so Geert Kamick-Nickel, Leiter Angebotsplanung und Kommunikation bei der KEG. Die Burgenland bahn sei von den Problemen nicht betroffen.

Neue rail4chem-Relation von Graz nach Duisburg
Essen, 04.02.2004 (BA)
Die mit dem ersten Zug am 3. Februar 2004 eröffnete Containerzugverbindung zwischen dem Terminal CCG (Cargo Center Graz) in Kalsdorf bei Graz und dem DIT Duisburg Intermodal Terminal in Duisburg-Rheinhausen ist wesentlicher Teil einer Direktverbindung zwischen den Wirtschaftszentren der Steiermark und dem westdeutschen Industriegebiet an Rhein und Ruhr. Die mit E-Loks der Baureihe 185 bespannten Züge verkehren 3 x wöchentlich in jede Richtung. Sie pendeln durchgehend, also ohne Lokwechsel, von Graz über die deutsch-österreichische Grenze nach Duisburg.

Die Traktion ist eine Gemeinschaftsleistung des Grazer Unternehmens LTE und der deutschen rail4chem, Essen. Die eisenbahnrechtliche Verantwortung in Österreich trägt die LTE, in Deutschland die rail4chem. An der Staatsgrenze erfolgt lediglich ein Personalwechsel.

„Der Shuttle zwischen Graz und Duisburg ist der Beweis, dass die Eisenbahn als europäischer Verkehrsträger für große Mengen auf großen Strecken gegenüber dem immer teurer und knapper werdenden Straßenverkehr konkurrenz- und zukunftsfähig ist“, meint Matthias Raith, Geschäftsführer der rail4chem. „Gerade im Transportumfeld multimodaler Knotenpunkte wie dem Hafen Duisburg und dem Cargo Center Graz zeigt sich beispielhaft, wie wichtig schnelle und zuverlässige Bahnverbindungen in Ergänzung zu Straße und Schiff sind, um die paneuropäischen Transportbedarfe der regionalen Produktionsunternehmen abzudecken.“

Auftraggeber des Zugsystems ist ein Konsortium von Grazer Spediteuren. Der Zug ist einerseits entstanden im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des neuen Grazer Frachtterminals CCG im vergangenen Herbst. Andererseits sind Aufbau und Betrieb des Zugsystems wesentliche Bestandteile der im April 2002 gegründeten Kooperation zwischen rail4chem und Unternehmen des Duisburger Hafens. Die Kooperation verfolgt das Ziel, die schienengebundenen Angebote des Hafens im Kombinierten Verkehr weiter auszubauen. „Schon heute ist der Duisburger Hafen ein leistungsfähiger Knotenpunkt im nationalen und internationalen Bahnverkehr. Mit der neuen Verbindung nach Graz werden wir weitere Verkehre von der Straße auf die Schiene verlagern können“, erläutert Erich Staake, Vorstandssprecher der Duisburger Hafen AG. In diesem Rahmen übernimmt rail4chem mit ihren Partnern die Fernstreckenbedienung, während die duisport rail GmbH, das dem Hafen gehörende Eisenbahnunternehmen, für die Nahbedienung vor Ort und in der Region zuständig ist. Die duisport agency GmbH sorgt als zentrale Marketing- und Vertriebsgesellschaft des Duisburger Hafens soweit erforderlich für die Koordination von Anschlüssen und die zusätzliche Vermarktung von Frachten.

Es ist beabsichtigt, die jetzt eröffnete Containerlinie kurzfristig über Duisburg hinaus nach Rotterdam zu verlängern. Dann erhält Graz auch eine unmittelbare, schnelle und zuverlässige Verbindung zu den europäischen und Überseedestinationen.

Für rail4chem ist die neue Verbindung ein wesentlicher Baustein im Zuge des weiteren Aufbaus und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens zum Betrieb von europäischen Fernverkehrsverbindungen.

Fernverkehr der Bahn wieder pünktlicher
Berlin, 04.02.2004 (BA) 
Die Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn fahren nach Angaben des Unternehmens wieder pünktlicher. Die Bilanz falle im Januar besser aus als im November, sagte Personenverkehrs-Vorstand Karl-Friedrich Rausch dem "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe). Die Pünktlichkeitsquote betrage nun "auf jeden Fall über 90 Prozent". In den vergangenen Monaten hatte die Bahn im Nah- und im Fernverkehr große Probleme gehabt, ihre Fahrpläne auf fünf Minuten genau einzuhalten. Bahnchef Hartmut Mehdorn hatte als Ziel ausgegeben, dass im zweiten Halbjahr 95 Prozent aller Fernzüge ihr Ziel spätestens fünf Minuten nach der im Fahrplan angegebenen Zeit erreichen sollen.

Pendler haben weiter das Nachsehen laut BAG-SPNV
Berlin, 04.02.2004 (BA)
Die von der Deutschen Bahn AG eingegangene Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Rechte von Fahrgästen reicht nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (BAG-SPNV) für einen effektiven Verbraucherschutz nicht aus. Die BAG-SPNV begrüßt das Vorgehen jedoch als ersten Schritt zu mehr Fahrgastrechten.

Fahrgäste müssen unabhängig von der Wahl des Beförderungsmittels und des Verkehrsunternehmens einen einheitlichen Anspruch bei Verspätungen haben. Ansonsten würden die vielen Pendler im Nahverkehr von einer Stärkung der Fahrgastrechte ausgenommen werden. Rund 90 Prozent der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr fahren im Nahverkehr und können somit nicht von den Regelungen profitieren. Gerade für den Nahverkehr ist eine einheitliche Regelung erforderlich. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sich zukünftig in Deutschland ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entwickelt. Aus diesem Grund hält die BAG-SPNV weiterhin eine unternehmensunabhängige gesetzliche Regelung für notwendig.

Nach geltendem Recht sind bisher bei Verspätungen oder Zugausfall Schadenersatzansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Schlechtleistungen oder Ausfällen sind Fahrgäste daher fast ausschließlich auf die Kulanz der Verkehrsunternehmen angewiesen. Die BAG-SPNV befürchtet, dass sich daran auch zukünftig nicht viel ändert. Einen auf der Grundlage der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn einklagbaren Anspruch wird es nur bei Verspätungen von mehr als einer Stunde geben. Bei geringfügigeren Verspätungen werden sich die Fahrgäste auch weiterhin mit den Unwägbarkeiten der Kulanz auseinander zu setzen haben.

Nach Auffassung der in der BAG-SPNV organisierten Aufgabenträger und Bestellorganisationen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) dürfen sich Fahrgastrechte nicht nur auf Entschädigungen beschränken. Auf Dauer wird es zufriedenere Fahrgäste nur dann geben, wenn Ihnen eine Reihe von garantierten Mindeststandards, wozu u.a. auch Fahrgastinformationen bei Betriebsstörungen gehören, zur Seite stehen.

Daher kann die von der Deutschen Bahn AG eingegangene Selbstverpflichtung nur als ein erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden. Er kann den Gesetzgeber keinesfalls davon entbinden, Verbraucherrechte durch eine gesetzliche Verankerung umfassend zu stärken.

Entlastungszug zum Fußballspiel LR Ahlen - Rot Weiß Oberhausen
Düsseldorf, 04.02.2004 (BA) 
Anlässlich des Fußballspiels LR Ahlen – Rot Weiß Oberhausen setzt die Deutsche Bahn AG am Freitag, 06.02.2004, einen Entlastungszug von Oberhausen Hbf nach Ahlen/W und zurück ein.
 

Hinfahrt:

           
Oberhausen Hbf     ab     16:47 Uhr
Ahlen/W     an     18:05 Uhr
             

Rückfahrt:

           
Ahlen/W     ab     21:26 Uhr
Oberhausen Hbf     an     22:32 Uhr

Der Einzelpreis (Hin- und Rückfahrt) beträgt für Jugendliche und Erwachsene jeweils 6,00 Euro.

Der Verkauf erfolgt nur durch das Reisezentrum Oberhausen Hbf.

Die besonderen Fahrausweise sind gültig nur im Fußballentlastungszug zur Hin- und Rückfahrt. Die Benutzung von Regelzügen ist mit diesen Fahrausweisen nicht zugelassen. Das „Schöne Wochenende Ticket“ wird im Fußballentlastungszug nicht anerkannt.

Neuer Leiter Vertrieb bei Stinnes Intermodal
Berlin, 04.02.2004 (BA)
Mit neuer Vertriebskraft startet Stinnes Intermodal, das Geschäftsfeld für den Kombinierten Verkehr in der Stinnes AG, ins Jahr 2004. Am 1. Februar hat Hans-Joachim Güntner (58) die Leitung Vertrieb bei Intermodal übernommen. In seiner langjährigen Tätigkeit für die Deutsche Bahn durchlief Güntner alle Stationen des Verkaufs bis hin zum Nationalen Verkaufsleiter, dessen Funktion anschließend in den Marktbereichen der ehemaligen DB Cargo aufging. Seit der Bahnreform befasste sich Güntner zunehmend auch mit den Fragen der Leistungserstellung und gehörte als Leiter der Niederlassung Mannheim, die zu den größten Niederlassungen des Unternehmens zählt, dem Führungskreis der Railion AG an.

Für die Entwicklung der Neuverkehre bei Stinnes Intermodal ist seit Jahresanfang Christoph Tews (35) verantwortlich. Der Diplom-Betriebswirt war zuletzt Geschäftsführer der Bahngesellschaft Waldhof mbH in Mannheim, einem Beteiligungsunternehmen der Dortmunder Rhenus Gruppe.

Seit dem 1. Januar leitet Frank Erschkat (35) im Stinnes Geschäftsfeld Intermodal den Bereich Kombinierter Verkehr Services. Der Diplom-Ingenieur war zuvor bereits bei DB Cargo in der Produktion tätig und leitete zuletzt im Bereich Strategieentwicklung die Abteilung Projektmanagement. Hierbei war er für das Permanente OptimierungsProgramm und anschließend für das Projekt „Integration Stinnes“ verantwortlich.

Bereits seit August vergangenen Jahres leitet Christof Klar (43) den Bereich Nationale Netze, Übersee und Osteuropa. Vor seinen Einstieg bei Intermodal war der Diplom Betriebswirt Geschäftsführer der Delhey Logistik GmbH in Köln sowie von drei in der Logistik tätigen Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften.

Stinnes verbindet mit seinen vier Geschäftsfeldern Schenker, Railion, Freight Logistics und Intermodal im Landverkehr, in der Luft- und Seefracht sowie im globalen Supply Chain Management logistische Kompetenz und Schienen-Know-how. Mit einem Umsatz von elf Milliarden Euro, 65.000 Mitarbeitern und rund 1.100 Standorten in allen wichtigen Wirtschaftsregionen zählt das Unternehmen zu den führenden Transport- und Logistikdienstleistern weltweit. Stinnes ist ein Unternehmen der Deutschen Bahn AG.

Bahn erweitert Kundenrechte
Berlin, 04.02.2004 (BA)
Die Deutsche Bahn hat heute in Berlin ihre Kundencharta für den Fernverkehr vorgestellt. In ihr verpflichtet sich das Unternehmen, zum 1. Oktober 2004 weitere Entschädigungsleistungen rechtsverbindlich einzuführen. An der Ausarbeitung der Kundencharta waren das Verbraucherministerium und das Verkehrsministerium intensiv beteiligt. Bahnchef Hartmut Mehdorn: „Gemeinsam haben wir eine gute Einigung im Sinne des aktiven Verbraucherschutzes erzielt. Ich danke Ministerin Künast und Minister Stolpe ausdrücklich für ihr Engagement.“ Mehdorn weiter: „Die neue Regelung ist künftig für jeden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesbar. Unsere Fahrgäste im Fernverkehr haben damit einen Rechtsanspruch auf Entschädigung.“

Die Deutsche Bahn verpflichtet sich in ihrer Kundencharta im wesentlichen zu folgenden Leistungen:

  • Hat ein Fernverkehrszug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten Verspätung, erhält der Fahrgast eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Fahrkartenwertes. Diese Zusage gilt erstmalig nicht nur für einen einzelnen Zug, sondern umfasst die gesamte Reisekette im Fernverkehr. Das bedeutet: Verpasst ein Kunde aufgrund einer nur geringen Verspätung seinen Anschlusszug und trifft er deshalb an seinem Zielbahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung ein, verpflichtet sich die Bahn zu dieser Entschädigungsleistung. Die Regelung gilt auch dann, wenn ein Zug ausfällt.
     

  • Im Gegensatz zur heutigen Kulanzregelung zahlt die Bahn ab 1. Oktober für alle Fernverkehrszüge eine Entschädigung.
     

  • Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn unter anderem die Kosten für Übernachtung oder Taxifahrt in Höhe von maximal 80 Euro. Heute gilt diese Regelung erst ab ein Uhr nachts.
     

  • Die Deutsche Bahn unterstützt eine von der Bundesregierung initiierte neutrale, verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle Mobilität.

„Die Kundencharta der Bahn hat für den Verbraucherschutz Vorbildcharakter. Diese Selbstverpflichtung stellt eine Erweiterung bisheriger Kulanzregelungen dar. Damit wird die Rechtsposition der Fahrgäste erheblich verbessert und ein wichtiges Vorhaben aus dem Aktionsplan Verbraucherschutz der Bundesregierung umgesetzt. Gesetzliche Regelungen für die Bahn erscheinen deshalb nicht notwendig“, so Verbraucherministerin Renate Künast.

„Mit der Selbstverpflichtung“, so Verkehrsminister Stolpe, „wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Bahn geleistet. Das war kein einfacher Weg. Aber wir haben heute ein Ergebnis, dass sich sehen lassen kann.“


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