ÖBB: Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen hat Vorrang
„International level crossing awareness day 2015“: Aktionen in ganz Europa • Ab 3. Juni 2015: Sicherheitsspot der ÖBB in Österreichs Kinos • Zahl der Zusammenpralle aufgrund vieler Maßnahmen stark rückläufig
Wien, 03.06.2014 (BA/gm)
Anlässlich des heutigen internationalen „level crossing awareness days“ werden in ganz Europa Aktionen gesetzt, um für mehr Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen zu sorgen. Auch die ÖBB nehmen daran teil und bringen einen selbst produzierten Informationsclip zum richtigen Verhalten an Eisenbahnkreuzungen in die heimischen Kinos. Er startet österreichweit ab heute, Mittwoch 3. Juni 2015, wird eine Woche lang laufen und etwa 250.000 Seher direkt in der Risikozielgruppe junger Menschen – daher meist Führerscheinneulinge - erreichen.
Im Vorjahr kam es auf dem Schienennetz der ÖBB zu 61 Zusammenprallen, dabei wurden 9 Menschen getötet, 9 schwer und 22 leicht verletzt. Statistisch gesehen ereignet sich alle zwei Wochen ein Unfall an einer Eisenbahnkreuzung, die technisch gesichert ist. Diese Daten belegen: Die Art, wie Eisenbahnkreuzungen gesichert sind, ist eine Seite der Medaille – die andere wichtige Seite ist das richtige Verhalten der Verkehrsteilnehmer.
Ing. Franz Seiser, Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG: „Unachtsamkeit, Unkenntnis oder Leichtsinn an Eisenbahnkreuzungen kann dramatische Folgen haben. Mit unseren Präventionsmaßnahmen wollen wir das oft riskante Verhalten der Straßenverkehrs-teilnehmer ändern. So entsteht mehr Sicherheit für alle.“
Umfangreiche ÖBB Investitionen für mehr Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen
Die Eisenbahnkreuzungen im Netz der ÖBB sind bereits mit unterschiedlichen Maßnahmen gesichert und behördlich überprüft. Trotzdem investieren die ÖBB weiterhin rund 25 Mio. Euro pro Jahr, um die Situation auf Eisenbahnkreuzungen weiter zu verbessern. Die Zahl der Kollisionen konnte seit 2007 um 62 Prozent gesenkt werden.
Zusätzlich haben die ÖBB in den letzten fünf Jahren 270 Eisenbahnkreuzungen in ganz Österreich aufgelöst und sie dort, wo es möglich war durch Unterführungen oder Brücken ersetzt.
ÖBB-Videos auf Youtube machen dramatische Folgen sichtbar
Was bei einem Zusammenprall von einem Zug und einem Pkw passiert, veranschaulicht ein Video auf dramatische Weise. Bei solch einer Kollision haben Straßenverkehrsteilnehmer oft keine Chance. Die Bilder sollen aufrütteln und das Problembewusstsein schärfen, denn die Unfallursache liegt fast ausschließlich bei den Straßenverkehrsteilnehmern.
Mehr Sicherheitsvideos im ÖBB Channel unter www.youtube.com „unsereOeBB“
Richtiges Verhalten vor und auf Eisenbahnkreuzungen
- Grundsätzlich gilt bei Eisenbahnkreuzungen: Es gibt keine freie Fahrt, man muss sich jeder Eisenbahnkreuzung bremsbereit nähern und sich davon überzeugen, dass eine gefahrlose Überquerung möglich ist.
- Oft sind gerade Personen, die täglich Eisenbahnkreuzungen queren und den Fahrplan kennen, besonders sorglos und dadurch gefährdet.
- Rotes oder gelbes Licht, sich in Bewegung befindliche Schrankenbäume oder Läutwerk bedeuten ausnahmslos: HALT.
- Vormerkdelikt: Das Nichtbeachten des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren der bereits geschlossenen Schranken ist ein Vormerkdelikt. Es wurde erweitert auf: „Nichtanhalten vor beschrankten Eisenbahnübergängen, wenn das Schließen angekündigt wird“.
Eine Eisenbahnkreuzung darf nur übersetzt werden, wenn
- kein Licht aufleuchtet,
- die Schranken - so vorhanden - vollständig geöffnet sind und
- sich kein Schienenfahrzeug nähert.
Eine nicht technisch gesicherte Eisenbahnkreuzung ist durch Andreaskreuz und entweder Stopptafel, Geschwindigkeitseinschränkung oder Stopptafel mit Zusatztafel „Auf Pfeifsignal achten“ gesichert. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich mit besonderer Aufmerksamkeit selbst davon überzeugen, dass sich kein Zug nähert. Vor einer Stopptafel auf jeden Fall stehen bleiben.
Absolutes Überholverbot
Mehrspurige Fahrzeuge dürfen innerhalb von 80 Metern vor bis unmittelbar nach der Eisenbahnkreuzung nicht überholt werden. Auf der Eisenbahnkreuzung selbst gilt ein absolutes Überholverbot. Auch das Parken, Halten und Umkehren auf der Eisenbahnkreuzung ist verboten. Selbstverständlich ist auch das Umfahren der (Halb-) Schranken nicht erlaubt.