Stuttgart 21: EBA genehmigt 7. Planänderung für das Grundwassermanagement
Stuttgart, 24.09.2014 (BA/gm)
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am gestrigen Dienstag, 23. September 2014, die 7. Planänderung für das Grundwassermanagement erteilt. Damit kann die DB Netz AG im Rahmen der Bauarbeiten im Bahnhofsbereich jetzt über die gesamte Bauzeit 6,8 Mio. Kubikmeter in den Baugruben anfallendes Grundwasser halten, also den Bau entsprechend ihrer Planungen umsetzen. Das EBA hat eine Reihe von Nebenbestimmungen erlassen, die im Einzelnen noch geprüft werden.
Projektsprecher Wolfgang Dietrich: „Heute ist ein guter Tag für das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm. Mit der Genehmigung der 7. Planänderung für das Grundwassermanagement ist jetzt der entscheidende Meilenstein für die weiteren Baumaßnahmen im Stadtzentrum genommen.“
Im Rahmen des Planungsfortschritts hatten vertiefte wasserwirtschaftliche Untersuchungen sowie zusätzliche Erkundungen/Bohrungen eine Anpassung der Grundwasserhaltung erforderlich gemacht. Danach wurden in den beiden Planfeststellungsabschnitten PFA 1.1 (Bahnhofstrog) und PFA 1.5 (Zuführungen Feuerbach, Bad Cannstatt und der S-Bahn) höhere und im PFA 1.6a (Zuführung in die Neckarvororte Ober- und Untertürkheim) geringere Wasserandrangsmengen prognostiziert. Die Bahn hatte vor diesem Hintergrund am 11. April 2011 den entsprechenden Planänderungsantrag auf den Weg gebracht.
Beim Grundwassermanagement wird das in den Baugruben anfallende Grundwasser entnommen, gereinigt und entsprechend den Erfordernissen in der Umgebung der Baugrube wieder in den Boden geleitet.
Der Schutz des Grundwassers ist ein hohes Gut. Deshalb wurden dafür im Planfeststellungsbeschluss klare Regelungen getroffen, die von der jetzigen Planänderung unberührt bleiben. Der Betrieb der Grundwassermanagementanlagen wird weiterhin in dem von den Planfeststellungsbeschlüssen vorgegebenen Rahmen erfolgen und wird kontinuierlich von den zuständigen Behörden und unabhängigen Sachverständigen überwacht. Die Ergebnisse der Überwachung werden dokumentiert und stehen den Aufsichtsbehörden arbeitstäglich zur Verfügung.
Der Beschluss ist im Internet einsehbar auf der Seite des Bahnprojekts oder auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamts.